Braunschweiger Wappen

Leistungen

Geringe Verwaltungskosten und überdurchschnittliche Vermögenserträge haben es nach den versicherungsmathematischen Gutachten mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde regelmäßig ermöglicht, Kreuz unsere Leistungen für alle Versicherungsverhältnisse zu erhöhen. Dieses bei gleichen Beiträgen nach dem beim Versicherungsabschluss gültigen Tarif. Die Entwicklung unserer Vermögensanlagen hat- wie auch bei anderen Versicherungen- zu einem voraussichtlich nur vorübergehenden Aussetzen der zusätzlichen Zahlung eines Gewinnzuschlages geführt.

In der folgenden Aufstellung können Sie die Entwicklung der Auszahlungssumme pro Versicherungsverhältnis erkennen (bis 01.01.2002 wurden die gültigen DM-Beträge in Euro umgerechnet):

Ab Sterbegeld Gewinnzuschlag
01.07.1978 490,84 EUR 163,61 EUR
01.07.1983 552,20 EUR 184,07 EUR
01.07.1988 644,23 EUR 214,74 EUR
01.01.1994 715,81 EUR 235,19 EUR
01.01.1999 843,63 EUR 281,21 EUR
01.01.2002 844,- EUR 282,- EUR
01.01.2004 900,- EUR -
01.01.2008 970,- EUR -
01.07.2013 1030,- EUR -

Mehrfachversicherung

Gestiegene Bestattungskosten und eingeschränkte bzw. überwiegend entfallene Sterbegeldzahlungen durch die Krankenkassen haben uns veranlasst, die Mehrfachversicherung einzuführen.

Jedes derzeitige und künftige Mitglied bis zum Abschlussalter von 55 Jahren kann bis zu drei Versicherungsverhältnisse bei uns eingehen.

Versicherungsfall

Ein Sterbefall ist der Kasse unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Mitgliedsbescheinigung zu melden. Zur Überweisung des Sterbegeldes ist die gewünschte Bankverbindung anzugeben.

Ist die Mitgliedsbescheinigung nicht greifbar, ist die schriftliche Erklärung abzugeben, dass das Begräbnis von dem Sterbegeld besorgt werden soll.