Leistungen
Geringe Verwaltungskosten und überdurchschnittliche Vermögenserträge haben es nach den versicherungsmathematischen Gutachten mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde regelmäßig ermöglicht, unsere Leistungen für alle Versicherungsverhältnisse zu erhöhen. Dieses bei gleichen Beiträgen nach dem beim Versicherungsabschluss gültigen Tarif. Die Entwicklung unserer Vermögensanlagen hat- wie auch bei anderen Versicherungen- zu einem voraussichtlich nur vorübergehenden Aussetzen der zusätzlichen Zahlung eines Gewinnzuschlages geführt.
In der folgenden Aufstellung können Sie die Entwicklung der Auszahlungssumme pro Versicherungsverhältnis erkennen (bis 01.01.2002 wurden die gültigen DM-Beträge in Euro umgerechnet):
Ab | Sterbegeld | Gewinnzuschlag |
01.07.1978 | 490,84 EUR | 163,61 EUR |
01.07.1983 | 552,20 EUR | 184,07 EUR |
01.07.1988 | 644,23 EUR | 214,74 EUR |
01.01.1994 | 715,81 EUR | 235,19 EUR |
01.01.1999 | 843,63 EUR | 281,21 EUR |
01.01.2002 | 844,- EUR | 282,- EUR |
01.01.2004 | 900,- EUR | - |
01.01.2008 | 970,- EUR | - |
01.07.2013 | 1030,- EUR | - |
Mehrfachversicherung
Gestiegene Bestattungskosten und eingeschränkte bzw. überwiegend entfallene Sterbegeldzahlungen durch die Krankenkassen haben uns veranlasst, die Mehrfachversicherung einzuführen.
Jedes derzeitige und künftige Mitglied bis zum Abschlussalter von 55 Jahren kann bis zu drei Versicherungsverhältnisse bei uns eingehen.
Versicherungsfall
Ein Sterbefall ist der Kasse unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Mitgliedsbescheinigung zu melden. Zur Überweisung des Sterbegeldes ist die gewünschte Bankverbindung anzugeben.
Ist die Mitgliedsbescheinigung nicht greifbar, ist die schriftliche Erklärung abzugeben, dass das Begräbnis von dem Sterbegeld besorgt werden soll.