Braunschweiger Wappen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Für die Kommunalbediensteten des alten Braunschweiger Landes wurde im Jahr 1924 eine Selbsthilfeeinrichtung geschaffen mit dem Ziel, im Todesfall ein Sterbegeld zu zahlen.

KreuzVergleichen Sie Beiträge und Leistungen unserer Selbsthilfeeinrichtung mit denen anderer Versicherungen und prüfen Sie selbst, ob Ihnen eine andere Versicherung für so geringe Beiträge vergleichbare Leistungen bieten kann. Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie mit einem Versicherungsabschluss nicht zögern.

Über 5.000 Mitglieder wissen bereits, warum sie der Braunschweigischen Sterbekasse angehören. Mitglieder können Bedienstete von kommunalen Behörden, Unternehmen und Einrichtungen sowie deren Familienangehörige bis zum Abschlussalter (= Abschlussjahr - Geburtsjahr) von 55 Jahren werden. Unser Geschäftsgebiet ist das zum Land Niedersachsen gehörende Gebiet des früheren Landes Braunschweig.

Geringe monatliche Belastung

Für einen monatlichen Beitrag schon ab 0,85 Euro sind Sie und Ihre Anghörigen mit 1030,- Euro versichert. Der Monatsbeitrag (gültig ab 01.07.2019) richtet sich gleichbleibend nach dem Abschlussalter:

Abschlussalter Monatsbeitrag
Bis 10 Jahre 0,85 Euro
11 - 15 Jahre 0,95 Euro
16 - 20 Jahre 1,10 Euro
21 - 25 Jahre 1,25 Euro
26 - 30 Jahre 1,50 Euro
31 - 35 Jahre 1,75 Euro
36 - 40 Jahre 2,15 Euro
41 - 45 Jahre 2,65 Euro
46 - 50 Jahre 3,25 Euro
51 - 55 Jahre 4,05 Euro

Die Beiträge werden monatlich von den Bezügen einbehalten. Falls dies nicht möglich ist, sind die Beiträge satzungsgemäß jährlich jeweils bis zum 15.02. im Voraus zu entrichten.

Mehrfachversicherung

Um Ihre Absicherung noch zu erhöhen, können Sie bis zu drei Verträge gleichzeitig abschließen und so die Auszahlungssumme im Todesfall bis auf das Dreifache erhöhen.