Braunschweigische Sterbekasse

der Kommunalbediensteten VaG

HERKUNFT

Für die Kommunalbediensteten des alten Braunschweiger Landes wurde im Jahr 1924 eine Selbsthilfeeinrichtung geschaffen mit dem Ziel, im Todesfall ein Sterbegeld zu zahlen. Um Ihre Absicherung noch zu erhöhen, können Sie bis zu drei Verträge gleichzeitig abschließen und so die Auszahlungssumme im Todesfall bis auf das Dreifache erhöhen.

STARKE GEMEINSCHAFT

Über 5.000 Mitglieder wissen bereits, warum sie der Braunschweigischen Sterbekasse angehören. Mitglieder können Bedienstete von kommunalen Behörden, Unternehmen und Einrichtungen sowie deren Familienangehörige bis zum Abschlussalter von 55 Jahren werden. Unser Geschäftsgebiet ist das zum Land Niedersachsen gehörende Gebiet des früheren Landes Braunschweig.

LEISTUNGEN

Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen unserer Selbsthilfeeinrichtung mit denen anderer Versicherungen und prüfen Sie selbst, ob Ihnen eine andere Versicherung für so geringe Beiträge vergleichbare Leistungen bieten kann. Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie mit einem Versicherungsabschluss nicht zögern.

Tarife

Für jedes Versicherungsverhältnis sind die Beiträge nach dem jeweils bei Abschluss gültigen Tarif zu entrichten. Im Versicherungsfall wird für jedes Versicherungsverhältnis das Sterbegeld nach dem jeweils gültigen Beitrags- und Leistungstarif gezahlt. Nachfolgende Beiträge gelten seit dem 1.7.2019. Für früher abgeschlossene Verträge gelten andere Beträge.

Bis 10 Jahre

0,85 €

monatlich

11 Bis 15 Jahre

0,95 €

monatlich

16 Bis 20 Jahre

1,10 €

monatlich

21 Bis 25 Jahre

1,25 €

monatlich

26 Bis 30 Jahre

1,50 €

monatlich

31 Bis 35 Jahre

1,75 €

monatlich

36 Bis 40 Jahre

2,15 €

monatlich

40 Bis 45 Jahre

2,65 €

monatlich

46 Bis 50 Jahre

3,25 €

monatlich

51 Bis 55 Jahre

4,05 €

monatlich

Leistungen

1

ABSCHLUSS

Jedes derzeitige und künftige Mitglied bis zum Abschlussalter von 55 Jahren kann bis zu drei Versicherungsverhältnisse bei uns eingehen.

VERSICHERUNG ABSCHLIEßEN

2

VERSICHERUNGSFALL

Ein Sterbefall ist der Kasse unter Vorlage der Sterbeurkunde und eines Nachweises der Mitgliedschaft in der Sterbekasse zu melden.

STERBEFALL MELDEN

3

AUSZAHLUNG

Pro Versicherung wird ein Sterbegeld von 1030,- Euro gezahlt. Zur Überweisung des Sterbegeldes ist die gewünschte Bankverbindung anzugeben.

STERBEGELDTABELLE ANSEHEN

Vorstand

Vorsitzender

Bernd Dettmer

Stellvertr. Vorsitzender

Peter Rüffer

Schriftführerin

Christine Günther

Rechnungsführer

Rainer Anders

Beisitzer

Claus Kräft

Geschäftsgebiet

In der Satzung heißt es unter § 1.3: „Das Geschäftsgebiet der Kasse ist das zum Land Niedersachsen gehörende Gebiet des früheren Landes Braunschweig“. Hierbei handelt es sich grob um folgende heutige Kreise und kreisfreien Städte.

HEUTIGE GEBIETE

Stadt Braunschweig
Kreis Wolfenbüttel
Kreis Helmstedt
Stadt Salgitter (teilweise)
Kreis Goslar (teilweise)
Kreis Osterode am Harz (teilweise)
Kreis Peine (teilweise)
Kreis Holzminden (teilweise)
Kreis Northeim (teilweise)
Kreis Hameln-Pyrmont (teilweise)
Kreis Verden (teilweise)